Abtreibungsgesetze durch den Staat

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten legalisierte die Abtreibung 1973. Der Oberste Gerichtshof kam zu dieser Entscheidung, nachdem er den Fall Roe v. Wade angehört hatte. In der Tat hat jeder Staat in den Vereinigten Staaten von Amerika mindestens eine Klinik für eine Abtreibung. Jeder Staat ist jedoch für die Regelung von Abtreibungsfällen zuständig. Die Staaten sind auch in der Lage, die Tat zu kriminalisieren, falls der Oberste Gerichtshof sein Urteil in der Rechtssache Roe aufhebt. Bisher haben drei Staaten Gesetze erlassen, die Abtreibung unter Strafe stellen würden. Die Staaten haben eine schwierige Aufgabe, klar zu definieren, unter welchen Umständen eine werdende Frau abtreiben kann. In diesem Artikel werden wir auf die wesentlichen Bestimmungen der verschiedenen staatlichen Gesetze für eine Abtreibung eingehen. Diese Regeln gelten trotz der Tatsache, dass die Behörden sie selten durchsetzen.

Abtreibungsgesetze in verschiedenen Staaten

Insgesamt 41 Staaten verlangen, dass nur ein zugelassener Arzt eine Abtreibung durchführt. In anderen 19 Staaten kann ein Schwangerschaftsabbruch erst nach einer bestimmten Schwangerschaftsdauer in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Andere 19 Staaten verlangen, dass nach einiger Zeit ein zweiter Arzt hinzugezogen wird. In 43 Bundesstaaten ist es völlig illegal, eine Abtreibung durchzuführen, es sei denn, das Leben der werdenden Frau ist in Gefahr und der einzige Schutz besteht in der Abtreibung. In den USA gibt es in 20 Bundesstaaten Gesetze, die die Abtreibung von Teilgeburten kriminalisieren. 3 dieser Gesetze gelten jedoch für nachträgliche Abtreibungen. 13 Staaten haben ein Gesetz verabschiedet, wonach der Staat alle medizinisch notwendigen Abtreibungen finanziert. 32 Staaten lehnen es jedoch ab, Abtreibungen zu finanzieren, sofern keine Bundesmittel zur Verfügung stehen. Die beiden Umstände, unter denen die Bundesmittel für Abtreibungen verwendet werden, sind, wenn die Schwangerschaft auf Vergewaltigung zurückzuführen ist oder das Leben der werdenden Frau in Gefahr ist. In anderen Bundesländern sind die Bundesmittel nur begrenzt, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist. Private Versicherungen gegen Abtreibung sind in 11 Staaten begrenzt. Ein solcher Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Leben der schwangeren Frau in Gefahr ist. Die meisten Staaten erlauben jedoch einen zusätzlichen Versicherungsschutz für Abtreibungen mit einigen zusätzlichen Kosten. Einzelne Gesundheitseinrichtungen wurden von 45 Staaten ermächtigt, sich zu weigern, sich an Abtreibungen zu beteiligen. Andererseits beschränken 16 Staaten dieses Verbot nur auf religiöse und private Institutionen.

Abtreibungsberatung

Acht Staaten haben die Beratung von Frauen vor der Abtreibung gesetzlich geregelt. Themen wie der Zusammenhang zwischen Schwangerschaftsabbruch und Brustkrebs, die Schmerzen, die der Fötus empfindet, und die allgemeinen gesundheitlichen Folgen werden in die Beratung einbezogen. Rund 27 Staaten verlangen, dass eine beratende Frau mindestens 24 Stunden Zeit hat, um ihre Entscheidung zu treffen. In vierzehn der 27 Bundesstaaten muss die Frau zwei Besuche im Krankenhaus machen, um das Verfahren in Anspruch zu nehmen. Mindestens 37 Staaten verlangen, dass Eltern von Minderjährigen, die eine Abtreibung wünschen, in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. In 11 Staaten muss mindestens ein Elternteil über den Ablauf der Abtreibung informiert werden.

Abtreibungsgesetze durch den Staat

RangZustandMuss von einem zugelassenen Arzt durchgeführt werdenMuss in einem Krankenhaus durchgeführt werden, wenn beiVerboten beiAnbieter können die Teilnahme verweigernWartezeit (in Stunden) nach der BeratungEinbeziehung der Eltern für Minderjährige erforderlich
1ALXLebensfähigkeit20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)48Zustimmung
2AKXEinzelne & Private InstitutionNicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben)
3AZXLebensfähigkeitLebensfähigkeitIndividuum & Institution24Zustimmung
4ARX20 Wochen (mit Ausnahme von Vergewaltigung oder Inzest)Individuum & Institution48Zustimmung
5CA.LebensfähigkeitIndividuelle & religiöse InstitutionNicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben)
6COBeachten
7CTLebensfähigkeitLebensfähigkeitIndividuell
8DEXLebensfähigkeit (mit Ausnahme von fetalen Anomalien)Individuum & InstitutionHinweis (kann von bestimmten Angehörigen der Gesundheitsberufe unter bestimmten Umständen abgelehnt werden)
9DC
10FLXLebensfähigkeit24 WochenIndividuum & InstitutionNicht in Kraft (vorübergehend durch Gerichtsbeschluss vorgeschrieben)Beachten
11GAX20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Individuum & Institution24Beachten
12HALLOX (chirurgische Abtreibungen)LebensfähigkeitIndividuum & Institution
13ICH WÜRDEXLebensfähigkeitLebensfähigkeitIndividuum & Institution24Zustimmung
14ILX (chirurgische Abtreibungen)LebensfähigkeitEinzelne & Private InstitutionBeachten
fünfzehnIMX20 Wochen20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Einzelne & Private Institution18Zustimmung
16IAX20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Einzelne & Private InstitutionNicht in Kraft (vorübergehend durch Gerichtsbeschluss vorgeschrieben)Beachten
17KSX20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Individuum & Institution24Zustimmung
18KYX2. Trimester20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Individuum & Institution24Zustimmung
19LAX20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Individuum & Institution24Zustimmung
20MIRXLebensfähigkeitIndividuum & Institution
21MDXLebensfähigkeit (mit Ausnahme von fetalen Anomalien)Individuum & InstitutionBeachten
22MAX (chirurgische Abtreibungen)24 WochenIndividuum & InstitutionNicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben)Zustimmung
23MIXLebensfähigkeit (mit Ausnahme nur bei Lebensgefahr)Individuum & Institution24Zustimmung
24MNXLebensfähigkeitEinzelne & Private Institution24Hinweis (an beide Elternteile)
25FRAUX (nur OB / GYNs)20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Individuum & Institution24Zustimmung (von beiden Eltern)
26MOXLebensfähigkeitLebensfähigkeitIndividuum & Institution72Zustimmung
27MTLebensfähigkeit (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Einzelne & Private InstitutionNicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben)Nicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben)
28NEX20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Individuum & Institution24Zustimmung
29NVX24 Wochen24 WochenEinzelne & Private InstitutionNicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben)
30NHBeachten
31NJX (chirurgische Abtreibungen)14 WochenEinzelne & Private InstitutionNicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben)
32NMX (chirurgische Abtreibungen)Individuum & InstitutionNicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben)
33NYX (chirurgische Abtreibungen)24 Wochen (mit Ausnahme nur bei Lebensgefahr)Individuell
34NCX20 Wochen20 WochenIndividuum & Institution72Zustimmung
35NDX20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Individuum & Institution24Zustimmung (von beiden Eltern)
36OHX20 Wochen20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Individuum & Institution24Zustimmung
37OKX2. Trimester20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Einzelne & Private Institution72Zustimmung und Hinweis
38ODEREinzelne & Private Institution
39PAXLebensfähigkeit24 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Einzelne & Private Institution24Zustimmung
40RI24 Wochen (mit Ausnahme nur bei Lebensgefahr)IndividuellZustimmung
41SCX3. Trimester20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Einzelne & Private Institution24Zustimmung
42SDX24 Wochen20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Individuum & Institution72 (außer an Wochenenden und Feiertagen)Beachten
43TNXLebensfähigkeitLebensfähigkeit (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Individuum & Institution48Zustimmung
44TXX20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Einzelne & Private Institution24Zustimmung und Hinweis
45UTXLebensfähigkeit (mit Ausnahme von Vergewaltigungen, Inzest oder fetalen Anomalien)Einzelne & Private Institution72 (verzichtet bei Vergewaltigung, Inzest und Fetaldefekt oder wenn der Patient jünger als 15 Jahre ist)Zustimmung und Hinweis
46VT
47VAX2. Trimester3. TrimesterIndividuum & Institution24Zustimmung und Hinweis
48WAX (chirurgische Abtreibungen)LebensfähigkeitIndividuum & Institution
49WV20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)24Hinweis (kann von bestimmten Angehörigen der Gesundheitsberufe unter bestimmten Umständen abgelehnt werden)
50WIXLebensfähigkeit20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau)Individuum & Institution24Einwilligung (kann von bestimmten Angehörigen der Gesundheitsberufe unter bestimmten Umständen widerrufen werden)
51WYXLebensfähigkeitEinzelne & Private InstitutionZustimmung und Hinweis