Abtreibungsgesetze durch den Staat
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten legalisierte die Abtreibung 1973. Der Oberste Gerichtshof kam zu dieser Entscheidung, nachdem er den Fall Roe v. Wade angehört hatte. In der Tat hat jeder Staat in den Vereinigten Staaten von Amerika mindestens eine Klinik für eine Abtreibung. Jeder Staat ist jedoch für die Regelung von Abtreibungsfällen zuständig. Die Staaten sind auch in der Lage, die Tat zu kriminalisieren, falls der Oberste Gerichtshof sein Urteil in der Rechtssache Roe aufhebt. Bisher haben drei Staaten Gesetze erlassen, die Abtreibung unter Strafe stellen würden. Die Staaten haben eine schwierige Aufgabe, klar zu definieren, unter welchen Umständen eine werdende Frau abtreiben kann. In diesem Artikel werden wir auf die wesentlichen Bestimmungen der verschiedenen staatlichen Gesetze für eine Abtreibung eingehen. Diese Regeln gelten trotz der Tatsache, dass die Behörden sie selten durchsetzen.
Abtreibungsgesetze in verschiedenen Staaten
Insgesamt 41 Staaten verlangen, dass nur ein zugelassener Arzt eine Abtreibung durchführt. In anderen 19 Staaten kann ein Schwangerschaftsabbruch erst nach einer bestimmten Schwangerschaftsdauer in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Andere 19 Staaten verlangen, dass nach einiger Zeit ein zweiter Arzt hinzugezogen wird. In 43 Bundesstaaten ist es völlig illegal, eine Abtreibung durchzuführen, es sei denn, das Leben der werdenden Frau ist in Gefahr und der einzige Schutz besteht in der Abtreibung. In den USA gibt es in 20 Bundesstaaten Gesetze, die die Abtreibung von Teilgeburten kriminalisieren. 3 dieser Gesetze gelten jedoch für nachträgliche Abtreibungen. 13 Staaten haben ein Gesetz verabschiedet, wonach der Staat alle medizinisch notwendigen Abtreibungen finanziert. 32 Staaten lehnen es jedoch ab, Abtreibungen zu finanzieren, sofern keine Bundesmittel zur Verfügung stehen. Die beiden Umstände, unter denen die Bundesmittel für Abtreibungen verwendet werden, sind, wenn die Schwangerschaft auf Vergewaltigung zurückzuführen ist oder das Leben der werdenden Frau in Gefahr ist. In anderen Bundesländern sind die Bundesmittel nur begrenzt, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist. Private Versicherungen gegen Abtreibung sind in 11 Staaten begrenzt. Ein solcher Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Leben der schwangeren Frau in Gefahr ist. Die meisten Staaten erlauben jedoch einen zusätzlichen Versicherungsschutz für Abtreibungen mit einigen zusätzlichen Kosten. Einzelne Gesundheitseinrichtungen wurden von 45 Staaten ermächtigt, sich zu weigern, sich an Abtreibungen zu beteiligen. Andererseits beschränken 16 Staaten dieses Verbot nur auf religiöse und private Institutionen.
Abtreibungsberatung
Acht Staaten haben die Beratung von Frauen vor der Abtreibung gesetzlich geregelt. Themen wie der Zusammenhang zwischen Schwangerschaftsabbruch und Brustkrebs, die Schmerzen, die der Fötus empfindet, und die allgemeinen gesundheitlichen Folgen werden in die Beratung einbezogen. Rund 27 Staaten verlangen, dass eine beratende Frau mindestens 24 Stunden Zeit hat, um ihre Entscheidung zu treffen. In vierzehn der 27 Bundesstaaten muss die Frau zwei Besuche im Krankenhaus machen, um das Verfahren in Anspruch zu nehmen. Mindestens 37 Staaten verlangen, dass Eltern von Minderjährigen, die eine Abtreibung wünschen, in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. In 11 Staaten muss mindestens ein Elternteil über den Ablauf der Abtreibung informiert werden.
Abtreibungsgesetze durch den Staat
Rang | Zustand | Muss von einem zugelassenen Arzt durchgeführt werden | Muss in einem Krankenhaus durchgeführt werden, wenn bei | Verboten bei | Anbieter können die Teilnahme verweigern | Wartezeit (in Stunden) nach der Beratung | Einbeziehung der Eltern für Minderjährige erforderlich |
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1 | AL | X | Lebensfähigkeit | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | 48 | Zustimmung | |
2 | AK | X | Einzelne & Private Institution | Nicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben) | |||
3 | AZ | X | Lebensfähigkeit | Lebensfähigkeit | Individuum & Institution | 24 | Zustimmung |
4 | AR | X | 20 Wochen (mit Ausnahme von Vergewaltigung oder Inzest) | Individuum & Institution | 48 | Zustimmung | |
5 | CA. | Lebensfähigkeit | Individuelle & religiöse Institution | Nicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben) | |||
6 | CO | Beachten | |||||
7 | CT | Lebensfähigkeit | Lebensfähigkeit | Individuell | |||
8 | DE | X | Lebensfähigkeit (mit Ausnahme von fetalen Anomalien) | Individuum & Institution | Hinweis (kann von bestimmten Angehörigen der Gesundheitsberufe unter bestimmten Umständen abgelehnt werden) | ||
9 | DC | ||||||
10 | FL | X | Lebensfähigkeit | 24 Wochen | Individuum & Institution | Nicht in Kraft (vorübergehend durch Gerichtsbeschluss vorgeschrieben) | Beachten |
11 | GA | X | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Individuum & Institution | 24 | Beachten | |
12 | HALLO | X (chirurgische Abtreibungen) | Lebensfähigkeit | Individuum & Institution | |||
13 | ICH WÜRDE | X | Lebensfähigkeit | Lebensfähigkeit | Individuum & Institution | 24 | Zustimmung |
14 | IL | X (chirurgische Abtreibungen) | Lebensfähigkeit | Einzelne & Private Institution | Beachten | ||
fünfzehn | IM | X | 20 Wochen | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Einzelne & Private Institution | 18 | Zustimmung |
16 | IA | X | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Einzelne & Private Institution | Nicht in Kraft (vorübergehend durch Gerichtsbeschluss vorgeschrieben) | Beachten | |
17 | KS | X | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Individuum & Institution | 24 | Zustimmung | |
18 | KY | X | 2. Trimester | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Individuum & Institution | 24 | Zustimmung |
19 | LA | X | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Individuum & Institution | 24 | Zustimmung | |
20 | MIR | X | Lebensfähigkeit | Individuum & Institution | |||
21 | MD | X | Lebensfähigkeit (mit Ausnahme von fetalen Anomalien) | Individuum & Institution | Beachten | ||
22 | MA | X (chirurgische Abtreibungen) | 24 Wochen | Individuum & Institution | Nicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben) | Zustimmung | |
23 | MI | X | Lebensfähigkeit (mit Ausnahme nur bei Lebensgefahr) | Individuum & Institution | 24 | Zustimmung | |
24 | MN | X | Lebensfähigkeit | Einzelne & Private Institution | 24 | Hinweis (an beide Elternteile) | |
25 | FRAU | X (nur OB / GYNs) | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Individuum & Institution | 24 | Zustimmung (von beiden Eltern) | |
26 | MO | X | Lebensfähigkeit | Lebensfähigkeit | Individuum & Institution | 72 | Zustimmung |
27 | MT | Lebensfähigkeit (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Einzelne & Private Institution | Nicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben) | Nicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben) | ||
28 | NE | X | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Individuum & Institution | 24 | Zustimmung | |
29 | NV | X | 24 Wochen | 24 Wochen | Einzelne & Private Institution | Nicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben) | |
30 | NH | Beachten | |||||
31 | NJ | X (chirurgische Abtreibungen) | 14 Wochen | Einzelne & Private Institution | Nicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben) | ||
32 | NM | X (chirurgische Abtreibungen) | Individuum & Institution | Nicht in Kraft (durch Gerichtsbeschluss dauerhaft vorgeschrieben) | |||
33 | NY | X (chirurgische Abtreibungen) | 24 Wochen (mit Ausnahme nur bei Lebensgefahr) | Individuell | |||
34 | NC | X | 20 Wochen | 20 Wochen | Individuum & Institution | 72 | Zustimmung |
35 | ND | X | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Individuum & Institution | 24 | Zustimmung (von beiden Eltern) | |
36 | OH | X | 20 Wochen | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Individuum & Institution | 24 | Zustimmung |
37 | OK | X | 2. Trimester | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Einzelne & Private Institution | 72 | Zustimmung und Hinweis |
38 | ODER | Einzelne & Private Institution | |||||
39 | PA | X | Lebensfähigkeit | 24 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Einzelne & Private Institution | 24 | Zustimmung |
40 | RI | 24 Wochen (mit Ausnahme nur bei Lebensgefahr) | Individuell | Zustimmung | |||
41 | SC | X | 3. Trimester | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Einzelne & Private Institution | 24 | Zustimmung |
42 | SD | X | 24 Wochen | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Individuum & Institution | 72 (außer an Wochenenden und Feiertagen) | Beachten |
43 | TN | X | Lebensfähigkeit | Lebensfähigkeit (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Individuum & Institution | 48 | Zustimmung |
44 | TX | X | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Einzelne & Private Institution | 24 | Zustimmung und Hinweis | |
45 | UT | X | Lebensfähigkeit (mit Ausnahme von Vergewaltigungen, Inzest oder fetalen Anomalien) | Einzelne & Private Institution | 72 (verzichtet bei Vergewaltigung, Inzest und Fetaldefekt oder wenn der Patient jünger als 15 Jahre ist) | Zustimmung und Hinweis | |
46 | VT | ||||||
47 | VA | X | 2. Trimester | 3. Trimester | Individuum & Institution | 24 | Zustimmung und Hinweis |
48 | WA | X (chirurgische Abtreibungen) | Lebensfähigkeit | Individuum & Institution | |||
49 | WV | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | 24 | Hinweis (kann von bestimmten Angehörigen der Gesundheitsberufe unter bestimmten Umständen abgelehnt werden) | |||
50 | WI | X | Lebensfähigkeit | 20 Wochen (mit Ausnahme bei Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Frau) | Individuum & Institution | 24 | Einwilligung (kann von bestimmten Angehörigen der Gesundheitsberufe unter bestimmten Umständen widerrufen werden) |
51 | WY | X | Lebensfähigkeit | Einzelne & Private Institution | Zustimmung und Hinweis |