Welche Art von Regierung hat Malaysia?

Malaysia ist ein Land in Südostasien, das sich aus 13 Staaten und 13 Bundesgebieten zusammensetzt. Malaysia erstreckt sich über eine Fläche von 127.720 Quadratmeilen und hat eine Bevölkerung von etwa 30 Millionen Menschen. Es hat seinen Ursprung im malaiischen Königreich, das im 18. Jahrhundert zum britischen Empire gehörte. Die Malayan Union wurde 1946 gegründet und 1948 in die Malayan Federation umstrukturiert. Malaysia erlangte am 31. August 1957 seine Unabhängigkeit. Die Malayaner schlossen sich 1963 zu Nord-Borneo, Sarawak und Singapur zusammen, um Malaysia zu bilden. Singapur wurde jedoch aus der Föderation ausgeschlossen im Jahr 1965.

Die Regierung von Malaysia

Malaysia ist eine föderale konstitutionelle Monarchie. Sein Regierungssystem ähnelt stark dem parlamentarischen System in Westminster, während die Gerichtsbarkeiten des Landes auf dem Common Law basieren. Der Staat wird als repräsentative Demokratie eingestuft. Die Bundesregierung hat ihren Hauptsitz in Kuala Lumpur, die malaysische Exekutive in Putrajaya. Die Bundesregierung hält an der Bundesverfassung des Landes fest, die die letzte Instanz des Landes ist. Die Bundesregierung arbeitet auf der Grundlage der Gewaltenteilung gemäß Artikel 127 der malaysischen Verfassung. Es gibt drei Zweige der malaysischen Bundesregierung, darunter Exekutive, Judikative und Legislative.

Die Bundesregierung von Malaysia

Die malaysische Bundesregierung ist die höchste Behörde in Malaysia mit Hauptsitz in Putrajaya. Die Bundesregierung von Malaysia wird vom Premierminister geleitet. Diese Regierungsebene hat drei Zweige, nämlich Exekutive, Legislative und Judikative. Das vom Ministerpräsidenten geführte Kabinett übt die in der Verfassung vorgesehenen Exekutivbefugnisse aus. Der malaysische Ministerpräsident ist Mitglied des Unterhauses. Der Premierminister leitet die Regierung zusammen mit mehreren anderen Kabinettsministern. Das Parlament von Malaysia besteht aus dem Unterhaus, dem Repräsentantenhaus und dem Senat. Die siebzig Senatsmitglieder sind auf jeweils drei Jahre befristet. Der Dewan Rakyat setzt sich aus 222 Mitgliedern zusammen, die aus dem Ein-Mann-Distrikt gewählt wurden. Obwohl das Parlament ein fünfjähriges Mandat hat, kann der König es auf Anraten des Premierministers jederzeit auflösen. Das Bundesgericht von Malaysia ist das höchste Gericht des Landes, gefolgt vom Berufungsgericht und den beiden Obersten Gerichten. Es gibt auch nachgeordnete Gerichte.

Die Landesregierung von Malaysia

Malaysia hat 13 Staaten, wobei jeder Staat seine Regierung gemäß der Staatsverfassung bildet. Die Staaten haben auch Einkammer-Gesetzgebungskammern. Die Landesregierungen werden von den Ministerpräsidenten angeführt, die auch Mitglied der Landesversammlung der Mehrheitspartei sind. Die Ministerpräsidenten werden vom Sultan oder den Gouverneuren auf Empfehlung des Premierministers ernannt und müssen Malaiisch sein, um für eine Ernennung in Frage zu kommen.

Die lokale Regierung von Malaysia

Die lokalen Behörden sind die niedrigste Regierungsebene des Landes. Die lokale Regierung erhebt hauptsächlich Steuern, erstellt Statuten und erteilt Lizenzen und Genehmigungen an Händler. Die lokale Regierung stellt auch Grundversorgung zur Verfügung, verwaltet Abfälle und entwickelt Gebiete unter ihrer Gerichtsbarkeit. Die Kommunalverwaltungen stehen unter der Aufsicht der Landesregierung und werden von den Beamten geleitet. Die Landesregierung ernennt die lokalen Regierungen.