Welche Art von Regierung hat Finnland?

Finnland ist ein souveränes Land in Nordeuropa. Es ist ein nordisches Land in der Fennoscandia, zu dem auch die skandinavischen Nachbarländer gehören. Finnland hat eine Bevölkerung von ungefähr 6 Millionen Menschen, wobei die Mehrheit der Bevölkerung im südlichen Teil des Landes lebt. Das Land ist eine parlamentarische Republik mit Sitz der Zentralregierung in Helsinki. Die Gemeindeverwaltung besteht aus 317 Gemeinden. Die finnische Verfassung ist die Grundlage für das politische System des Landes. Die Politik findet unter der parlamentarischen Vertretung der Demokratischen Republik statt. Finnland ist ein Mehrparteienstaat mit dem Präsidenten als Staatsoberhaupt. Das Parlament, der Präsident der Republik und die Regierung sind die höchsten gewählten Gremien.

Die Regierung von Finnland

Finnland wird von seinem Status als Republik mit repräsentativer Demokratie regiert. Die öffentliche Verwaltung setzt sich aus den höchsten gewählten Körperschaften, der staatlichen Verwaltung, der lokalen Regierung und der Justiz zusammen. Das höchste gewählte Gremium setzt sich aus dem Parlament, dem Präsidenten und der Regierung zusammen. Das finnische Parlament übt die Gesetzgebungsbefugnisse aus, während die Exekutivbefugnis vom Kabinett ausgeübt wird, das von dem Ministerpräsidenten beaufsichtigt wird, der die finnische Regierung leitet. Der Präsident steht an der Spitze des Staates und hat die Befugnis, Entscheidungen in Bezug auf persönliche Termine und Begnadigungen zu treffen.

Die finnische Zentralregierung

Der Ministerpräsident bildet zusammen mit elf Ministern den Staatsrat in Finnland. Das Kabinett leitet die finnische Regierung. Der Ministerpräsident wird von der Partei in der Mehrzahl ernannt. In der Praxis ist der Ministerpräsident in der Regel der Parteivorsitzende mit der Mehrheit nach der Wahl. Der Ministerpräsident wird normalerweise als Unterhändler bezeichnet, bevor er die Regierung bildet. Der vom Parlament gewählte Ministerpräsident ernennt die für die verschiedenen Ministerien zuständigen Minister. Der Präsident ernennt den Ministerpräsidenten offiziell zusammen mit anderen Ministern. Ein Minister muss finnischer Staatsbürger sein, ehrlich und kompetent. Die Ministerien setzen Regierungsentscheidungen im Rahmen ihrer Mandate um und vertreten die verschiedenen Verwaltungsbereiche in der in- und ausländischen Zusammenarbeit. Die Ministerien entwerfen auch Gesetze, die vor dem Inkrafttreten von Regierung und Parlament überprüft werden. Der Staatsrat setzt sich aus mehr Ministern als Ministerien zusammen, da mehrere Minister einige Ministerien leiten. Auf dem Papier gibt es nur 12 Ministerien, darunter Innenministerien, Verteidigungsministerien, Außenministerien, Justizministerien, Bildungsministerien, Landwirtschaftsministerien und Umweltministerien.

Regional- und Kommunalverwaltung von Finnland

In Finnland gibt es sechs regionale staatliche Verwaltungsbehörden. Die Verwaltungsbehörden sind für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und gesetzlicher Genehmigungen einschließlich Rettungsdiensten und Umweltgenehmigungen verantwortlich. Die Kommunalverwaltung in Finnland setzt sich aus 317 Gemeinden zusammen. Die Gemeinden sind die Grundeinheiten für die Organisation der Regierungen der regionalen staatlichen Verwaltungsbehörden. Die indirekte öffentliche Verwaltung unterstützt die lokale Regierung bei der Verwaltung der Wohlfahrtsgesellschaft. Die Organisationen führen Aufgaben aus oder üben öffentliche Befugnisse aus, beispielsweise Inspektionen und Jagdscheine.

Die Legislative und die Judikative der finnischen Regierung

Das finnische Parlament besteht aus 200 Einkammern, die die oberste Legislativgewalt ausüben, einschließlich der Abberufung des Kabinetts und der Änderung der Verfassung. Das Parlament wird für eine Amtszeit von vier Jahren nach der D'Hondt-Methode gewählt und kann auf Empfehlung des Ministerpräsidenten beschlossen und vom Präsidenten gebilligt werden. Die Gerichte in Finnland sind nach dem Prinzip der Gewaltenteilung von anderen Behörden unabhängig. Die Justiz stützt ihre Entscheidung auf das Gesetz. Es gibt 27 Bezirksgerichte, sechs Berufungsgerichte und sechs regionale Verwaltungsgerichte