Welche Regierungsform hat Deutschland?

Welche Regierungsform hat Deutschland?

Deutschland ist die führende Volkswirtschaft in Kontinentaleuropa und nach Russland das bevölkerungsreichste Land. Es ist ein wichtiges Mitglied der politischen, verteidigungspolitischen und wirtschaftlichen Organisation Europas. Der europäische Machtkampf im 20. Jahrhundert hat Deutschland in zwei großen zerstörerischen Weltkriegen in Mitleidenschaft gezogen und Deutschland von den alliierten Mächten besetzt gelassen. Die anfängliche Unabhängigkeit Deutschlands führte am 18. Januar 1887 zur Gründung des Deutschen Reiches. Sie wurde am 23. Mai 1949 von den alliierten Mächten unabhängig und bildete die Bundesrepublik Deutschland (BRD oder BRD). Eine weitere Unabhängigkeitserklärung erfolgte am 7. Oktober 1949 zur Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR oder DDR). Am 15. März 1990 schlossen sich Ost- und Westdeutschland zu einem vereinten Deutschland zusammen. Das Land ist jetzt eine demokratische Bundesparlamentarische Republik und hat eine Verfassung, die den Schutz der individuellen Freiheiten in den Vordergrund stellt.

Exekutive der Regierung von Deutschland

Der Präsident ist das Staatsoberhaupt und es handelt sich um eine feierliche Position. Der Inhaber der Position wird für eine Amtszeit von nur einer Amtszeit und für eine zweite Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Wahl des Präsidenten erfolgt durch die Bundesversammlung, die sich aus den Mitgliedern des Bundestages und den von den Landtagen benannten Mitgliedern zusammensetzt. Amtsinhaber ist Joachim Gauck, der am 23. März 2012 sein Amt angetreten hat. Die nächsten Wahlen finden im Juni 2017 statt. Der Bundestag trägt die Verantwortung für die Wahl des Kanzlers, dessen Regierungschef amtiert eine Amtszeit von vier Jahren. Die letzte Wahl der Bundeskanzlerin fand am 17. Dezember 2013 statt. Amtsinhaberin ist Angela Merkel, die seit November 2005 im Amt ist. Die nächsten Wahlen finden spätestens 2017 statt. Der Präsident ernennt das Kabinett (Bundeminister) auf Empfehlung des Kanzlers. Das Kabinett setzt sich aus den Bundesministern zusammen.

Legislative der Regierung von Deutschland

Deutschland hat ein Zweikammersystem, das sich aus dem Bundesrat und dem Bundestag zusammensetzt. Die 16 Länder (Landtags) sind für die Ernennung der Mitglieder des Bundesrates mit 69 Sitzen zuständig, während der Bundestag mit 631 Sitzen, die sich je nach Wahlperiode unterscheiden und deren Mitglieder für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden, ausgestattet ist. Die Bundestagswahlen fanden am 22. September 2013 statt und die nächsten werden bis 2017 stattfinden. Die Mitgliedschaft im Bundesrat erfolgt nicht durch Wahl, sondern richtet sich nach der Zusammensetzung der Landesregierung und kann sich jederzeit in einem der 16 Bundesländer ändern führt eine Wahl durch. Die meisten Regierungen der Nachkriegszeit in Deutschland setzen sich aus Koalitionen zusammen.

Judikative der Regierung von Deutschland

Das höchste Gericht des Landes ist der Bundesgerichtshof, der sich aus dem Präsidenten des Gerichts, dem Vizepräsidenten des Gerichts und anderen Richtern zusammensetzt. Sie sind in 25 Senate gegliedert, die in 12 Zivil-, 8 Sonder- und 5 Strafkammern gegliedert sind. Das Bundesverfassungsgericht setzt sich aus 2 Senaten zusammen, die jeweils in 3 Kammern mit je acht Mitgliedern und deren Vorsitzendem unterteilt sind. Der Richterwahlausschuss ist zuständig für die Auswahl der Richter des Bundesgerichtshofs. Er setzt sich aus den Justizsekretären der 16 Verwaltungsstaaten zusammen, und 16 Mitglieder werden vom Bundesparlament und andere Richter vom Präsidenten Deutschlands ernannt . Die Richter bleiben bis zu ihrem 65. Lebensjahr im Ruhestand. Die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts wird vom Abgeordnetenhaus und die andere Hälfte vom Senat gewählt. Sie sind für eine Amtszeit von 12 Jahren tätig und gehen mit 68 Jahren in den Ruhestand. In Deutschland gibt es weitere nachgeordnete Gerichte, darunter das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht und das Bundesfinanzgericht. Jeder der 16 Staaten hat seine Verfassungsgerichte sowie eine Hierarchie und Fachgerichte